VOC

Die ChemVOCFarbV = Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke wurde Ende 2004 in deutsches Recht übernommen.
VOC = volatile organic compounds (Volltext unter obiger Abkürzung im Netz auffindbar klick hier …)

Das Inverkehrbringen wurde in der ersten Stufe zum 01.01.2007 begrenzt und wird nun in der zweiten Stufe zum 01.01.2010 weiter begrenzt!

So manche Verunsicherung ist unnötig, die durchaus sinnvolle Verordnung sollte nur genau besehen werden. Erstens gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Lackierereien und sonstigen Malerarbeiten und zweitens gibt es viele Unterscheidungen nach Produktgruppen.
Bis auf ein einziges Produkt – den Schellack-Isoliergrund mit Alkohol als Lösungsmittel – unterschreiten alle Kreidezeit-Produkte schon jetzt die Höchsmengenfestlegung für die zweite Stufe ab 2010.

Alle Ölprodukte können in den nächsten Jahren in gewohnter Qualität weiter verarbeitet werden. Außerdem gibt es bereits die Produktlinie Pure Solid, die für den Innenbereich einige völlig lösungsmittelfreie Produkte enthält. Die Kreidezeit Naturfarben GmbH versucht, diesen Bereich technisch sinnvoll auszubauen, aber nicht auf Kosten der Produktqualität!

Außerdem gilt weiterhin die Frage, ob natürliche Lösungsmittel wie Balsamterpentinöl und Gärungsalkohol genau so behandelt werden sollten wie Mineralölprodukte, aber das diskutiere ich hier nicht!

Eine Einordnung der Kreidezeit-Ölfarbenprodukte in die Kategorien der Verordnung finden Sie direkt bei www.kreidezeit.de

VOC und die Lösungsmittelverordnung – ein Klärungsbeitrag
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