VOC Die ChemVOCFarbV = Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke wurde Ende 2004 in deutsches Recht übernommen. VOC = volatile organic compounds (Volltext unter obiger Abkürzung im Netz auffindbar